Schulzeitstreckung in der SEK II

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport gibt es die Möglichkeit der sogenannten Schulzeitstreckung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Das bedeutet, die Schulzeit in der Qualifikationsphase verlängert sich von zwei auf drei Jahre. Die Schulzeitstreckung entlastet das Zeitbudget der Sportler in einem schulisch wie sportlich sehr wichtigen Zeitraum. Das Modell der Schulzeitstreckung gibt es in Hannover nur an den beiden Partnerschulen des Leistungssports, der KGS Hemmingen und der Humboldtschule.

Allgemeine Informationen

Die Unterrichtsbelastung in der Kursstufe ist ziemlich hoch. 68 Wochenstunden, also im Schnitt 34 Wochenstunden pro Schuljahr, müssen in der Kursstufe mindestens belegt werden. Durch die Streckung der Schulzeit um ein weiteres Jahr wird die Unterrichtsbelastung in den einzelnen Schuljahren auf durchschnittlich ca. 23 Stunden pro Woche reduziert. Die Stundenbelastung pro Schuljahr kann variieren. Eine Stundenbelastung von maximal 28 Stunden wird in der Regel nicht überschritten. Die Reduzierung der Unterrichtsbelastung erleichtert es den Sportlern, weiterhin uneingeschränkt am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können. 
Da der Stundenplan bei der Wahl nicht vorhersehbar ist, kann es am Vormittag zu einer zeitlichen Kollision der gewünschten Trainingszeiten mit den Unterrichtszeiten kommen. In diesen Fällen sollen die Trainingszeiten möglichst an den Stundenplan angepasst werden. 
Die Entlastung der Sportler und Sportlerinnen bezieht sich auf die Streckung der Schulzeit, innerhalb der gewählten Kurse müssen die Sportler die gleichen Leistungen erbringen wie die anderen Kursteilnehmer. 
Sportler oder Sportlerinnen, die mit der Schulzeitstreckung begonnen haben, können diese nachträglich nicht mehr rückgängig machen. Bereits zwei Wochen nach Beginn des 1. Halbjahrs kann die getroffene Entscheidung für die Schulzeitstreckung nicht mehr revidiert werden.

Voraussetzungen für Genehmigung der Schulzeitstreckung 

Die antragstellende Person sollte möglichst einem Bundeskader angehören. Alternativ muss bei einer Zugehörigkeit zu einem Landeskader vom entsprechenden Landestrainer eine erfolgreiche sportliche Perspektive bescheinigt werden. Die Antragstellung auf Schulzeitstreckung darf erst nach Rücksprache mit dem Trainer, dem Sportinternat-/OSP-Laufbahnberater und dem Sportkoordinator der Partnerschule erfolgen. Außerdem muss der Antrag durch den zugehörigen Sportlandesverband unterstützt werden. 
Vor der Genehmigung einer Schulzeitstreckung findet ein verbindliches Beratungsgespräch statt, an dem die Antragsteller, deren Eltern, die Sportkoordinatoren der Schule, die Trainer und ein Vertreter des Sportinternates oder der Laufbahnberater des Olympiastützpunktes teilnehmen.

Die Antragstellung muss anschließend schriftlich bis zu den Osterferien bei der Sportfachbereichsleitung der Partnerschule erfolgen. Der Gymnasialzweigleiter entscheidet über die Genehmigung des Antrags. Aus wichtigen Gründen kann ein Antrag abgelehnt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Sportbüro oder bei Detailfragen bei den Oberstufenkoordinatorinnen Frau Michael und Frau Hermanussen.