Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit allen Schulen in Niedersachsen die Erteilung von Unterricht untersagt. Für die Schulen bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult.
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 wird eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule gewährleistet. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Regelung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).