Teilgebundene Ganztagsschule

Die Ganztagsschule unterbreitet an bestimmten Tagen laut entsprechendem Erlass ein ganzheitliches und somit den Unterricht ergänzendes Bildungsangebot.

Die Carl-Friedrich-Gauß-Schule ist dabei der Organisationsform nach eine so genannte teilgebundene Ganztagsschule – an mindestens zwei Tagen in der Woche sind die Schülerinnen und Schüler zum ganztägigen (hier: über die 6. Stunde hinausgehenden) Schulbesuch verpflichtet; an übrigen Tagen können weitere den Unterricht ergänzende Angebote stattfinden (bspw. Arbeitsgemeinschaften).