Schülerinnen und Schüler, die mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen, haben Anspruch auf eine Schüler-Fahrkarte, die sie über die Schule erhalten.
Die Ausgabe der Fahrkarte erfolgt klassenweise in den ersten Tagen des Schuljahres.
Verlust der Fahrkarte
Bei Verlust einer Schülerfahrkarte können sich die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler bzw. die Eltern im Schülersekratariat (Frau Bitkowski) melden.
Gymnasiale Oberstufe
Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Jge. 11–13) gibt es im Sek-II-Büro den Berechtigungsnachweis der GVH zur Nutzung der GVH SparCard. Mit dieser Berechtigung und einer Kundenkarte kann eine vergünstigte Monatskarte erworben werden.