Schulzweigwechsel

Schülerinnen und Schüler der Carl-Friedrich-Gauß-Schule haben die Möglichkeit, bei entsprechenden schulischen Leistungen den Schulzweig zu wechseln. Bindend für alle Schulzweigwechsel sind die rechtlichen Bestimmungen gemäß WeSchVo § 12.

In allen Fragen zum Schulzweigwechsel stehen Ihnen die Klassenlehrkräfte und Schulzweigleitungen beratend zur Verfügung.