Die Schulpraktika müssen abgesagt werden. Dies geschieht aus Fürsorge. Steigende Fallzahlen sind der Grund. Folglich gibt die Schule bekannt:
- Die Schule rät: die Durchführung der Schulpraktika soll entfallen.
- Betroffen sind der Jahrgang 9 Haupt-, Real- und Gymnasialzweig; der Jahrgang 10 Haupt- und Realschulzweig und der Jahrgang 11 im Gymnasialzweig.
- Schüler*innen sollen die Praktikumsplätze absagen. Bei Schwierigkeiten ist die Schulleitung zu kontaktieren.
- Der Schulunterricht geht normal weiter.
- Auf besonderen Wunsch können die Schüler*innen ihren Praktikumsplatz weiterhin antreten. Hierbei ist entscheidend, dass die Schüler*innen bei Ihrem und Ihrer Politiklehrkraft dies per elektronischer Post oder von Angesicht zu Angesicht sagen. Sagt Ihr nichts, so geht die Schule davon aus, dass Ihr zur Schule kommt.
- Die Schule rät aber vom Antreten der Schulpraktika ab.
- Eine Betreuung der Praktikanten während der Schulzeit entfällt.
- Ein berufsorientierendes Ersatzangebot ist nicht vorhanden.
Die oben beschriebene Vorgehensweise ist mit dem Schul-Elternrat abgestimmt und bildet das Verfahren anderer Schulen ab.
Der Vorteil für die Schüler*innen ist das Voranschreiten im Unterricht. So erreichen wir mehr Sicherheit. Für uns alle. Gemeinsam.