SEK I
Sportunterricht Jahrgang 5-9
Der Sportunterricht in Jahrgang 5-8 findet in schulzweigübergreifenden Kursen statt.
Die Lernenden eines Sportkurses werden in dieser Kurszusammensetzung auch in Musik und Kunst unterrichtet.
In der Regel wechseln die Sportlehrkräfte und die Zusammensetzungen der Sportkurse nach zwei Jahren.
Sportunterricht im Jahrgang 9
Im 9. Jahrgang werden die Kurse durch den FB Sport zusammengesetzt. Auch hier wird darauf geachtet, klassen- und schulzweigübergreifende Kurse zusammenzustellen.
In den oben genannten Jahrgängen wird in jedem Schuljahr zwischen 5 und 9 Wochen Schwimmunterricht erteilt.
Sportunterricht in Jahrgang 10
Im Sportunterricht des Jahrgangs 10 haben die Lernenden erstmals die Möglichkeit, persönliche Schwerpunkte zu wählen.
Dazu bieten die Kolleginnen und Kollegen zu Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres je zwei sportliche Schwerpunkte pro Halbjahr in der jeweiligen Unterrichtslage an.
Die Lernenden wählen ihren Schwerpunkt und werden von den Lehrkräften zugeordnet.
Jedes Angebot wird aus zwei Sportarten zusammengesetzt – ein Angebot aus dem Bereich A (Individualsportarten) und ein Angebot aus dem Bereich B (Spielen).
SEK II
Sportunterricht in Jahrgang 11
Der Sportunterricht im Jahrgang 11 (Einführungsphase) findet klassenweise statt. Wahlen sind nicht notwendig.
Mit dem Schuljahr 2019-2020 greift das neue Kerncurriculum. Drei Themenschwerpunkte (je einmal aus dem Bereich A und B, einmal aus dem Bereich A oder B) bilden die Basis des Unterrichts in der Einführungsphase.
Sportkursangebote in der SEK II
Der Sportunterricht der Sekundarstufe dient der individuellen Schwerpunktbildung bei Berücksichtigung der zu erlangenden prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen.
Schülerinnen und Schüler, die Sport nicht als Prüfungsfach gewählt haben, belegen in jedem Schulhalbjahr einen zweistündigen sportpraktischen Kurs. Dabei sind je zwei Inhalte aus den Erfahrungs- und Lernfeldbereichen A und B zu berücksichtigen.
Die Sportkurswahlen der Qualifikationsphase (Jahrgang 12 und 13) an der CFG finden ausschließlich über IServ statt.
Im Vorfeld der Wahlen werden die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase über das Angebot informiert.
Sport als Leistungsfach P1
Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 gelten gemäß dem Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe folgende Regelungen für den Sportunterricht in den Jahrgängen 12 und 13.
Im Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau (KEA) liegt der Unterricht in der Hand einer Lehrkraft. Der Unterricht ist sechsstündig und setzt sich aus theoretischen und praktischen Anteilen zusammen. Wesentlich für die Unterrichtsgestaltung ist die Kombination von verbindlichen Vorgaben und Wahlelementen.
Um sicherzustellen, dass im Leistungsfach eine möglichst große Anzahl an Sportarten betrieben werden kann, wird den Kursschülerinnen und Kursschülern des KEA Sport die Möglichkeit eingeräumt, in den Schulhalbjahren 11.2 und 12.1 einen sportpraktischen Kurs aus dem Angebot des Ergänzungsfaches zu wählen.
Für die Abiturprüfung gilt, dass nur Sportarten gewählt werden können, die im Rahmen des schulischen Angebotes belegt worden sind.