Schulordnung

Diese Schulordnung gilt in allen drei Gebäuden der Schule, der Mensa sowie in den Außenbereichen (siehe Lageplan des Schulgeländes).

Besondere Verhaltensregeln

  1. Ab 7:45 Uhr werden die Klassenräume von der aufsichtführenden Lehrkraft aufgeschlossen.
  2. Schülerinnen und Schüler dürfen sich ab 7:15 Uhr im Foyer aufhalten.
  3. Die Schülerinnen und Schüler erwarten die Lehrkräfte pünktlich um 8 Uhr arbeitsbereit im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum und verhalten sich ruhig.
  4. Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, so meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher dies im Stundenplanbüro.
  5. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler eine Klassenarbeit vor dem Stundenschluss beendet haben, dürfen sie im Ausnahmefall von der Lehrkraft ins Foyer entlassen werden.
  6. Während der Unterrichtszeiten dürfen sich Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Stockwerk nur mit besonderem Auftrag in den Flurzonen und Treppenhäusern aufhalten.
  7. Während der großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsräume und begeben sich in die Pausenbereiche der Schule, auf die farbig markierten Schulhöfe bzw. in die Mediothek, das Foyer oder die Mensa.
  8. Folgende Zonen sind keine Pausenbereiche:
    die Fachräume, das Forum, die Verwaltungstrakte, die Flure vor den Fachräumen, die Fahrradständer West, die Parkplätze, die Flure im Anbau.
  9. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Gebäude und fahren nach Hause: Verkehrsregeln für Radfahrer sowie Verhaltensregeln für die Nutzung der Busse sind zu beachten.
  10. Das Fahren mit In-Line-Skatern, Rollschuhen, Skateboards, Mofas und Fahrrädern ist im gesamten Pausenaufenthaltsbereich und in den Gebäuden nicht gestattet. Die Halfpipe kann aus Sicherheitsgründen nur nach 15 Uhr genutzt werden.
  11. Die Benutzung elektrischer und elektronischer Geräte wie z. B. Handys, MP3-Player, iPods etc. ist während des Unterrichts verboten (Unterrichtsmittel sind ausgenommen). Diese elektrischen und elektronischen Geräte müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut werden.
    Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird das entsprechende Gerät von den Lehrkräften eingezogen. Es kann frühestens nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.
  12. Im Winter dürfen keine Schlitterbahnen angelegt und keine Schneebälle geworfen werden.
  13. Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle an der Schule Tätigen gilt ein absolutes Rauchverbot in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände.
  14. Nur Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphasen Q1–4 dürfen das Schulgelände in den Pausen und Freistunden verlassen.
  15. In den Freistunden außerhalb der Mittagspause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nur im Foyer, der Mediothek, der Spieliothek oder bei vorhandenem Platz auch in der Mensa aufhalten.
  16. Die Klassen im Türmchen, in dem SEK I- und SEK II-Gebäude reinigen ihre Außenbereiche nach einem von der Schulleitung aufgestellten Wochenplan abwechselnd möglichst nach der zweiten großen Pause.
  17. Jede Klasse sorgt im Klassenraum sowie im Flurbereich ihres Klassenraumes für Sauberkeit.

Essen und Trinken in Klassenräumen:

Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Pausensnacks ist in den Klassenräumen während der Pausen erlaubt. Verschmutzungen werden von jedem Verursacher unverzüglich beseitigt. Am Ende jeder Pause und vor dem Verlassen des Klassenraums sorgt der Ordnungsdienst dafür, dass der Unterrichtsraum sauber hinterlassen wird (Konzept für Sauberkeit und Ordnung). Lehrkräfte setzen durch, dass der Ordnungsdienst seinen Aufgaben nachkommt.

Für besondere Bereiche der Schule (Türmchen, Teestube, NW-Bereich, Anbau, Mensa) können Sonderordnungen aufgestellt werden.

Hemmingen, den 10. März 2006 (in der Fassung vom April 2015)