Regelungen zum Sportunterricht

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für die Durchführung eines geordneten und sicheren Sportunterrichtes bittet die Sportfachgruppe der KGS Hemmingen um die Beachtung folgender Regeln.

  1. Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Dies gilt auch für gewählte Arbeitsgemeinschaften.
  2. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) warten vor den Haupteingängen der Sporthallen auf die Lehrkräfte. Ein Aufenthalt ohne Lehrkraft im Vorraum des Schwimmbades ist nicht gestattet. Dieser Raum gehört nicht zum Schulgelände.
  3. Von der Teilnahme befreite SuS (Attest oder schriftliche Entschuldigung) müssen beim Sportunterricht anwesend sein. Sie übernehmen während dieser Zeit Aufgaben, die mit in die Sportnote einfließen. Diese SuS bringen Schreibutensilien und Sportschuhe mit.
  4. Zu Beginn des Schulhalbjahres sollen Lehrkräfte schriftlich über Krankheiten und Allergien informiert werden, die die sportliche Leistungsfähigkeit einschränken und auf die Rücksicht genommen werden muss.
  5. Aus Sicherheitsgründen sind vor dem Sportunterricht Uhren und sämtliche Schmuckgegenstände abzulegen. Ein Piercing muss abgeklebt oder entfernt werden. Verweigern die SuS dieses, werden sie vom Sportunterricht ausgeschlossen. Das Verhalten wird als Leistungsverweigerung bewertet.
  6. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung, auch wenn die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, die mitgebrachten Wertgegenstände in eine Wertsachenkiste zu legen.
  7. Die Hallen dürfen nur mit abriebfesten Turnschuhen betreten werden. Lange Haare sind mit einem Haarband zusammenzubinden. Brillen sollten mit einem Band gesichert werden. Als Alternative werden Kontaktlinsen oder Sportbrillen empfohlen.
  8. Hinweise zum Schwimmunterricht: Beim Schwimmunterricht ist für die Mädchen ein Badeanzug dem Bikini vorzuziehen. Laut § 3 NSchG hat „eine Schülerin, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen möchte, weil ihre Religion es verbietet, sich im Badeanzug und ohne Kopftuch zu zeigen, die Möglichkeit, eine Schwimmbekleidung zu wählen, die den islamischen Vorschriften entspricht (sog. Burkini, ein Ganzkörper-Badeanzug für muslimische Frauen)“. Damit besteht auch hier die Verpflichtung zur Teilnahme am Schwimmunterricht.
  9. Es wird vorausgesetzt, dass alle SuS in der Regel mit Beginn der 5. Klasse schwimmen können, d.h. das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze besitzen bzw. dies bis spätestens Ende der 5. Klasse erwerben werden. Für alle „Nichtschwimmer“ ist die Schwimm – AG der DLRG eine verpflichtende AG zusätzlich zum Sportunterricht.
  10. Von allen SuS wird im Rahmen der Gesundheitserziehung erwartet, dass sie sich nach dem Sportunterricht waschen oder duschen.
    Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen und danken für Ihr Verständnis.
    Ihr Fachbereich Sport