Sportunterricht während des Ramadans

Moderne Demokratien sind von der Vielfalt der Kulturen, von Toleranz, dem Austausch von Erfahrungen sowie von der Bereitschaft zu gegenseitigem Vertrauen geprägt.

Die Integration von Kindern verschiedenster Glaubensrichtungen in den Schulalltag ist eine wichtige Aufgabe für alle Beteiligten: Für die Schule, für die Eltern und für die ganze Gesellschaft.

Im Ramadan als Fastenmonat der Muslime ist es den Gläubigen untersagt, zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang Nahrung oder Getränke zu sich zu nehmen. Jedoch ist nach islamischer Auffassung nur derjenige, der das Fasten ohne gesundheitlichen Schaden durchführen kann, durch dieses religiöse Gebot verpflichtet. Deshalb sind unter anderem Kranke oder Kinder vor Erreichen der Pubertät von dieser Pflicht ausgenommen.

Rechtlich ist es den Schülerinnen und Schülern als Ausdruck ihrer Religionsausübungsfreiheit aus Art.4 GG unbenommen, auch in der Schule zu fasten und auf Nahrung und Getränke zu verzichten. Gleichwohl haben Schülerinnen und Schüler auch im Ramadan die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und die Bildungsziele erreicht werden können.

Das Fasten während des ganzen Tages kann zu einer Einschränkung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler führen.

Das schafft insbesondere dann Probleme, wenn der Ramdan in eine Phase fällt, in der zahlreiche Klassenarbeiten geschrieben werden müssen. Auch die Belastungen im Sportunterricht sollten auf diese Rahmenbedingungen angepasst werden. Eltern sollten deshalb zum einen darauf hinwirken, dass ausreichender Schlaf ihrer Kinder auch im Ramadan sichergestellt wird. Zum anderen sollte berücksichtigt werden, dass ein religiöses Gebot zum Fasten vor der Pubertätnach islamischer Auffassung nicht besteht. Auch im Übrigen sollten flexible Lösungen gefunden werden, die die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler insbesondere bei Klassenarbeiten u.ä. sicherstellen.

Eine Befreiung vom Sportunterricht während des Ramadan ist aber aus pädagogischen , gesundheitlichen, physiologischen, sozialen und integrativen Gesichtspunkten nicht wünschenswert.