Schülerbuch

Hausaufgaben, Informationen und Austausch – das sind die Säulen des blauen Schülerbuches, das alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 11 verpflichtend führen müssen. Zu Beginn des Schuljahres teilen die Klassenlehrkräfte das Buch aus und erläutern den Umgang mit dem Medium. Die Kosten von fünf Euro werden mit der Schulbuchausleihe entrichtet bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eingesammelt, sofern die Schulbücher auf eigene Kosten angeschafft werden.


Mit ihren Unterschriften bestätigen Schüler, Eltern und Klassenlehrkräfte nicht nur, dass sie wichtige Informationen wie Waffenerlass und Schulregeln zur Kenntnis genommen haben, sie verpflichten sich im Sinne des Schulvertrages auch zu einem respektvollen Umgang miteinander.
Das Schülerbuch ist ein ständiger Begleiter der Schüler und muss jederzeit auf Aufforderung vorgelegt werden können. Die Schüler haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben, Klausurtermine und Arbeitsergebnisse zu notieren. Für Eltern und Lehrkräfte ist es ein wichtiges Mittel zum Austausch. So geben Lehrkräfte beispielsweise Rückmeldungen zu nicht erledigten Hausaufgaben oder Unterrichtsstörungen; aber auch die Bitte um einen Anruf kann dort vermerkt werden. Eltern sind ihrerseits angehalten, das Schülerbuch regelmäßig einzusehen und dieses mit ihrer Unterschrift zu dokumentieren – auch, wenn keine Einträge seitens der Lehrkräfte vorliegen.


Darüber hinaus müssen Entschuldigungen für Fehltage ausschließlich über das Schülerbuch erfolgen, sofern kein ärztliches Attest vorliegt. Dazu gibt es spezielle Seiten. Entschuldigungen auf losen Zetteln werden nicht akzeptiert. Auf diese Weise behalten Eltern und Lehrkräfte eine Übersicht über die Fehlzeiten.


Das Führen des Schülerbuchs sowie die Einträge seitens der Lehrkräfte fließen letztendlich mit in das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler ein.