Schulbuchausleihe

Die Carl-Friedrich-Gauß-Schule bietet die Möglichkeit, Schulbücher gegen eine Gebühr auszuleihen. Ziel ist es, Erziehungsberechtigte zu entlasten und Schülerinnen und Schüler mit den benötigten Schulbüchern zu versorgen.

Ansprechpartnerin für die laufende Ausleihe:

Ansprechpartner für die Anmeldung und Bezahlung:

Medienassistentin/Medienassistent: (Durchwahl: 0511 42037-207):

Wer kann an der Ausleihe teilnehmen?

Die Ausleihe der Schulbücher ist freiwillig – wer nicht an der Ausleihe teilnimmt, muss alle Schulbücher selbst anschaffen. Dies können auch eBooks sein. Erziehungsberechtigte, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können alle Schulbücher kostenlos ausleihen, wenn der BUT-Nachweis bei der Medienassistentin oder dem Medienassistenten als Kopie eingereicht wurde.

Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über IServ und muss jedes Jahr erneut vorgenommen werden. (https://www.kgshemmingen.eu/buecher) Die dafür einzuhaltenden Fristen für die Anmeldung und Bezahlung werden auf der Homepage bekannt gegeben. Außerdem ist zu beachten, dass die Anmeldung nicht über die Schüleraccounts und derzeit leider auch nicht mit iPhones oder iPads möglich ist.

Welche Bücher werden ausgeliehen?

Für die Sekundarstufe I können alle erforderlichen Bücher entliehen werden – allerdings nur als Gesamtpaket. Einzelne Bücher zu entleihen ist nicht möglich. Bei der Anmeldung muss an entsprechender Stelle angegeben werden, welches der Fächer Werte und Normen, evangelische oder katholische Religion belegt wird, und bei der Anwahl einer zweiten Fremdsprache muss auch diese angegeben werden. Für die Sekundarstufe II gibt es eine begrenzte Auswahl an Büchern, die entliehen werden können.
Grundsätzlich ausgenommen von der Schulbuchausleihe sind Atlanten, Arbeits- und Übungshefte und Lektüren.

Welche Verpflichtungen bestehen?

  • Die Anmeldung und Bezahlung bzw. die Freistellung vom Leihentgelt muss fristgerecht erfolgen.
  • Unmittelbar nach der Aushändigung der entliehenen Bücher müssen diese mit Namen und Klasse der Schülerinnen und Schüler versehen werden.
  • Die Schulbücher müssen umgehend mit Schutzhüllen versehen und pfleglich behandelt werden.
  • Die entliehenen Schulbücher müssen am Schuljahresende fristgerecht und in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
  • Für verlorengegangene oder beschädigte Bücher müssen die Erziehungsberechtigten einen Schadenersatz leisten.

Sie nehmen an der Schulbuchausleihe teil:

Sie möchten die Schulbücher selbst kaufen:

Hier finden Sie die aktuellen Schulbuchlisten für das Schuljahr 2023/24:

Hauptschulzweig

Realschulzweig

Gymnasialzweig

Stand: 01. Juni 2023 TRA