Gesamtkonferenz

In der Gesamtkonferenz arbeiten alle Lehrkräfte, Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie jeweils bis zu 18 Vertreterinnen und Vertreter der Eltern- und Schülerschaft in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. So entscheidet sie zum Beispiel über das Schulprogramm oder die Schulordnung. Konferenzen für Klassen oder Fächer sind Teilkonferenzen der Gesamtkonferenz. Der Schulleiter hat stets den Vorsitz. Die genauen Aufgaben und die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz sind im niedersächsischen Schulgesetz festgehalten.