Sonderurlaub

Bitte nutzen Sie für einen Sonderurlaubsantrag für ihr Kind das hier hinterlegte und im Schülersekretariat erhältliche Antragsformular. Dieses ist so früh wie möglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem entsprechenden Termin bei der Klassenlehrkraft in digitaler oder ausgedruckter Form einzureichen.

Sonderurlaub im Umfang eines Schultages wird direkt von der Klassenlehrkraft genehmigt oder abgelehnt, sofern der Termin nicht direkt an Ferien grenzt. In diesem Fall oder bei mehrtägiger Beurlaubung entscheidet die Schulzweigleitung und gibt eine Rückmeldung.

Sonderurlaubsanträge, die sich auf Tage vor Ferienbeginn oder nach Ferienende beziehen, sind laut Schulrecht nicht genehmigungsfähig. Alle Eltern werden eindringlich gebeten, nur die Schulferienzeit als gemeinsame Urlaubszeit zu nutzen, da die Schule vom Ministerium gehalten ist, bei Verdacht auf Zuwiderhandlung das Ordnungsamt zu informieren.

Sekundarstufe II

Bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II muss der Sonderurlaubsantrag im Vorfeld den betroffenen Kurslehrkräften zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.